Allgemeine Geschäftsbedingungen der Procunia GmbH, Tharandter Str. 13, 01159 Dresden
Stand 01/2015
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Aufträge, deren Gegenstand die Beratung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer (nachstehend „der oder die Berater“ genannt) ist. Vertragsinhalt sind Beratungsleistungen auf kaufmännischem Gebiet zur Vorbereitung und Umsetzung von persönlichen, unternehmerischen und fachlichen Entscheidungen.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Soll der Berater zusätzlich einen Bericht erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder.
Der Berater erbringt Leistungen, die dem Berufsbild eines Unternehmensberaters entsprechen. Insbesondere steuerliche und rechtliche Aspekte muss der Auftraggeber bei Bedarf durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Beratung in und die Besorgung von rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten, die Schuldnerberatung, die Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen oder die Abwehr einer konkreten Insolvenzgefahr beim Auftraggeber ist nicht Tätigkeitsgegenstand.
Der Berater kann sich zur Auftragsausführung weiterer Mitarbeiter (auch weitere selbstständige Berater) bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Berater sichert zu, dass die eingesetzten Mitarbeiter der Aufgabe entsprechend qualifiziert sind.
§ 3 Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz
Der Berater ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.
Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen und unternehmerischen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten (insbesondere mittels elektronischer Datenverarbeitung) oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Um dem Berater die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Auftraggeber den Berater zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und Wettbewerbs-Situation seines Unternehmens umfassend informieren. Der Auftraggeber wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter im Projekt wie folgt mitarbeiten:
- Sämtliche Fragen der Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Auftraggeberunternehmens werden vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen der Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Auftraggeber und seinen Geschäftspartnern und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Auftraggeber und/oder seinen Führungskräften bekannt sind. Die Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt ist.
- Der Berater wird ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sind.
- Vom Berater gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden dem Berater unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt dem Berater bei „vor Ort Tätigkeiten“ einen Arbeitsplatz zur Verfügung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen MwSt. Dies gilt auch für Festpreisangebote.
Das Entgelt für die Dienste des Beraters wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeit-Honorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise werden daher über die Projektzeit abgerechnet. In der Regel wird monatlich abgerechnet. Die Vereinbarung einer Vorauszahlung ist möglich.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ist der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnung im Verzug, so ist der Berater berechtigt, seine Arbeit am Projekt einzustellen, bis die Forderungen erfüllt sind.
§ 7 Gewährleistung
Der Berater führt alle Arbeiten mit der gehörigen Sorgfalt durch.
Ziel der Tätigkeit des Beraters ist, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen, die Verantwortung für die Nutzung der gelieferten Informationen und die Umsetzung der unterbreiteten Vorschläge obliegt jedoch allein dem Auftraggeber; er hat unabhängig vom Berater stets eine eigene Chancen-Risiko-Abwägung zu treffen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Auftragnehmer hat die Werthaltigkeit der erbrachten Dienstleistung nach Erledigung des Auftrags selbständig zu prüfen und unverzüglich die Ausräumung von Unklarheiten und Widersprüchen oder die Ergänzung der Beratungsleistung zu fordern, falls er den Zweck des Auftrages durch die bisher unterbreiteten Informationen nicht als erfüllt betrachtet.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, während der Erledigung des Auftrages spätestens zwei Wochen nach ihrem Auftreten und, soweit sie vor Erledigung des Auftrags nicht erkennbar waren, spätestens innerhalb zweier weiterer Wochen danach zu rügen. Der Auftrag ist erledigt, wenn dies dem Auftraggeber vom Berater schriftlich angezeigt wurde oder der Berater die in Rechnung gestellte Vergütung für den Auftrag gezahlt hat. Andere Mängel sind spätestens drei Wochen nach Erledigung des Auftrags oder, soweit sie erst bei der bestimmungsgemäßen Umsetzung der vom Berater abgegebenen Empfehlungen oder der Reaktion auf die Analysen erkennbar sind, spätestens drei Wochen nach der Erkennbarkeit zu rügen. Hinsichtlich verspätet gerügter Mängel ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Beraters ausgeschlossen. Der Berater haftet nicht für steuerliche und/oder rechtliche Effekte der Beratungsleitung (vgl. § 2).
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen.
Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den einfachen Wert des Honorars, maximal 250.000,00 € begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Berater verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.
Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt ist.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, die nicht wegen einer Schädigung des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder durch den Auftrag begünstigter Dritter bzw. wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Beraters oder seiner Mitarbeiter bestehen, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen dreier Monate nach Entstehung und Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers schriftlich dem Berater angezeigt werden. Unabhängig von der Entstehung des Anspruches und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Auftraggebers ist die Haftung für solche Ansprüche ausgeschlossen, die nicht binnen dreier Jahre nach Erledigung des Auftrages schriftlich beim Berater angezeigt wurden. Eine Anzeige ist nur dann erteilt, wenn die ungefähre Höhe des geltend gemachten Anspruches sowie dessen Grund darin angegeben werden. Lehnt der Berater die Haftung ab oder reagiert er nicht, so sind die genannten Ansprüche ausgeschlossen, wenn über sie nicht innerhalb dreier weiterer Monate seit Eingang der Anzeige Klage erhoben wird.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Berater gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 10 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat der Berater Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. Bei Kündigung wegen Annahmeverzug des Auftraggebers bleibt der Berater im Übrigen zur Geltendmachung der vollen vertraglichen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen berechtigt.
§ 11 Höhere Gewalt
Soweit die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter des Beraters – bei der Festlegung von Einzelaufgaben unvorhersehbar – ausfallen (z.B. durch Krankheit), ist der Berater berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 12 Kündigung
Sollte im Vertrag nichts anderes geregelt sein, so kann der Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Berater bleibt bei Kündigung durch den Auftraggeber grundsätzlich zur Geltendmachung der vollen vertraglichen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung berechtigterweise durch Umstände in der Person oder der Leistung des Beraters bzw. seiner Mitarbeiter bedingt war, so dass dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten war.
§ 13 Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 14 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Berater dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Beraters, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.